Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV) sieht vor, dass eine Vielzahl von Geräten nur noch mit einem Fachkundenachweis genutzt werden dürfen. Auch ist eine Registrierung bestimmter Geräte erforderlich. Betriebe des Kosmetik- und Friseurhandwerks erhalten Informationen wie sie die gestzlichen Vorgaben umsetzen können.
Referenten:
Bernhard Stüer und Thomas Melchert
Handwerkskammer Münster
Kontakt und Anmeldung:
Registrierung zur Management-Werkstatt am 01. Februar 2022
Angelina Stöck
Telefon 0251 5203-122
angelina.stoeck@hwk-muenster.de